Noteninformationen - Wilhelmine-Reichard-Schule Freital

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Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar. (Antoine de Saint-Exupéry)
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Noteninformationen

Eltern
Auszug aus der Förderschulordnung
(Quelle: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3887-Schulordnung-Foerderschulen, Stand 11/2019)

§ 25
Bewertung von Leistungen, Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung
(1) Leistungen werden nach dem Grad des Erreichens von Lernanforderungen bewertet. Die Bewertung berücksichtigt den individuellen Lernfortschritt des Schülers, seinen sonderpädagogischen Förderbedarf, den Grad der Anwendung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Art der Darstellung. Sie soll ermutigen und den Leistungswillen stärken.

(2) Vorbehaltlich der Absätze 3 bis 11 werden die Schüler der Primarstufe der Förderschule auf die Benotung allmählich vorbereitet. In der Klassenstufe 1 werden keine Noten erteilt. In der Klassenstufe 2 wird in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht benotet. Bei Schülern, bei denen die Klassenstufe 2 durch ein Dehnungsjahr zwei Schuljahre umfasst, erfolgt die Benotung erstmals im zweiten Schuljahr der Klassenstufe 2. Ab der Klassenstufe 3 wird in allen Fächern mit Ausnahme des Faches Englisch bewertet.  ... Werden in Fächern keine Noten erteilt, ist die Leistung verbal einzuschätzen. Werden Noten erteilt, kann eine verbale Einschätzung hinzutreten. Verbale Einschätzungen müssen dem Ziel einer ermutigenden Erziehung dienen und Informationen für die Förderung des Schülers beinhalten.

(3) ... Im Übrigen orientiert sich in den Klassenstufen 1 und 2 der Förderschulen die Leistungsbewertung überwiegend am individuellen Lernfortschritt des einzelnen Schülers.

(4) Auf eine Benotung wird verzichtet:

1. bei Schülern der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und bei Schülern mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen und
2. in den Klassenstufen 5 und 6 der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Fach Englisch.

(5) In der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden in Klassenstufe 2 vorwiegend mündliche Leistungen benotet. Im Fach Englisch in Klassenstufe 7 werden vorwiegend mündliche Leistungen benotet. Für das Fach Deutsch-Heimatkunde/Sachunterricht wird eine Note erteilt. Im Fach Arbeitslehre ergänzen verbale Einschätzungen die Benotung, soweit der Lehrplan dies vorsieht. Diese finden im Jahreszeugnis und in der Halbjahresinformation Berücksichtigung.

(6) Bei einzelnen Schülern kann aufgrund der Art und der Ausprägung ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs in einzelnen Fächern auf eine Benotung ihrer Leistungen und auf die Benotung von Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung verzichtet werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter nach Anhörung der Klassenkonferenz.

(7) Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die gesamten während eines Schuljahres in den einzelnen Fächern erbrachten Leistungen werden mit folgenden Noten bewertet:

1. sehr gut (1), wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht;
2. gut (2), wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht;
3. befriedigend (3), wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht;
4. ausreichend (4), wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht;
5. mangelhaft (5), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können;
6. ungenügend (6), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Notentendenzen können durch Hinzufügen der Zeichen „+“ oder „–“ ausgedrückt werden.

(8) Anforderungen im Sinne des Absatzes 7 sind die im Lehrplan festgelegten Ziele und Inhalte sowie der Grad der selbständigen und richtigen Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, einschließlich der Art der Darstellung.

(9) Werden Leistungen nicht erbracht, entscheidet der Lehrer unter Berücksichtigung der Gründe sowie abhängig von Alter und Entwicklungsstand des Schülers, ob ein Nachtermin angeordnet wird oder die nicht erbrachte Leistung ohne Bewertung bleibt. Bei Leistungsverweigerung sind die Eltern zu informieren.

(10) Weiterhin werden Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung des Schülers benotet.
1.
Betragen umfasst Aufmerksamkeit, Hilfsbereitschaft, Zivilcourage und angemessenen Umgang mit Konflikten, Rücksichtnahme, Toleranz und Gemeinsinn sowie Selbsteinschätzung.
2.
Fleiß umfasst Lernbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ausdauer und Regelmäßigkeit beim Erfüllen von Aufgaben.
3.
Mitarbeit umfasst Initiative, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, Beteiligung im Unterricht, Selbständigkeit, Kreativität sowie Verantwortungsbereitschaft.
4.
Ordnung umfasst Sorgfalt, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Einhalten von Regeln und Absprachen sowie Bereithalten notwendiger Unterrichtsmaterialien.

(11) Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung des Schülers werden mit folgenden Noten bewertet:

1. sehr gut (1),wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers vorbildlich ausgeprägt ist;
2. gut (2),wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers stark ausgeprägt ist;
3. befriedigend (3),wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers durchschnittlich ausgeprägt ist;
4. ausreichend (4),wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers schwach ausgeprägt ist;
5. mangelhaft (5),wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers unzureichend ausgeprägt ist.
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