Hausordnung - Wilhelmine-Reichard-Schule Freital

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Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar. (Antoine de Saint-Exupéry)
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Hausordnung

Unsere Schule
Hausordnung  Hausordnung

1. Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende
 
Das Betreten des Schulgeländes ist ab 7.00 Uhr möglich.
 
Die Schüler der Klassen 1-4 warten auf dem Hof vor dem Haus 2, bei schlechtem Wetter im Foyer Haus 2, die Schüler der Klassen 5-9 warten auf dem Schulhof vor dem Container, bei schlechtem Wetter im Foyer des Containers.
 
Der Einlass erfolgt 7.15 Uhr bis 7.25 Uhr, bzw. von 8.15 Uhr bis 8.25 Uhr (2. Std.). Zu spät kommende Schüler warten auf den nächsten Einlass.
 
Während der Unterrichtszeit sind die Eingangstüren geschlossen zu halten.
 
Nach Unterrichtsschluss hat jeder Schüler unverzüglich das Schulgelände zu verlassen!
 
Hortkinder werden nach Unterrichtsschluss von den Erzieherinnen übernommen.
 
Bei Stundenausfall können die Schüler mit schriftlich vorliegender Genehmigung der Eltern nach Hause gehen. Die anderen Schüler werden von einem Lehrer oder Horterzieher beaufsichtigt.
 
Schüler ab Klasse 6 dürfen, mit Genehmigung des Schulleiters, mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Anträge sind von den Eltern schriftlich zu stellen. Innerhalb des Schulgeländes ist das Fahrrad zu schieben! Die Fahrräder sind in den Fahrradständern ordnungsgemäß angeschlossen abzustellen.
 
2. Unterrichtsorganisation
 
Jeder Schüler hat die Pflicht, am Unterricht pünktlich und regelmäßig teilzunehmen!

Eine Befreiung bzw. Beurlaubung vom Unterricht, auch stundenweise, kann nur auf schriftlichen Antrag der Eltern durch den Klassenleiter oder Schulleiter erfolgen.

Erkrankte Schüler sind spätestens bis zur 2. Stunde des 1. Fehltages telefonisch von den Eltern zu entschuldigen. Bei telefonischer Information ist eine schriftliche Mitteilung nachzureichen.

Unterrichtszeiten

normaler Plan
1. Stunde von   7.30 Uhr bis  8.15 Uhr
2. Stunde von   8.30 Uhr bis  9.15 Uhr
3. Stunde von   9.20 Uhr bis 10.05 Uhr
4. Stunde von 10.25 Uhr bis 11.10 Uhr
5. Stunde von 11.15 Uhr bis 12.00 Uhr
6. Stunde von 12.25 Uhr bis 13.10 Uhr

Hitzeplan
1. Stunde von   7.30 Uhr bis  8.15 Uhr
2. Stunde von   8.30 Uhr bis  9.15 Uhr
3. Stunde von   9.20 Uhr bis 10.05 Uhr
4. Stunde von 10.25 Uhr bis 10.55 Uhr
5. Stunde von 11.00 Uhr bis 11.30 Uhr
6. Stunde von 11.35 Uhr bis 12.05 Uhr
7. Stunde von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Der Unterricht endet in der Regel spätestens nach der 7. Stunde.

Zum Unterrichtsbeginn ist jeder Schüler unterrichtsbereit an seinem Platz.
 
Bei Unterrichtsausfall wird ein Vertretungsplan erstellt, der in beiden Häusern sichtbar ausgehängt wird. Schüler der Klassen 1-6 werden darüber durch den Klassenleiter informiert.
 
Wenn der Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erscheint, informiert ein Schüler die Schulleitung.

3. Pausengestaltung

Pausenzeiten

1. Pause  von    8.15  Uhr bis  8.30 Uhr
2. Pause  von    9.15  Uhr bis  9.20 Uhr
3. Pause  von  10.05 Uhr  bis 10.25 Uhr
4. Pause  von  11.10 Uhr  bis 11.15 Uhr
5. Pause  von  12.00 Uhr  bis 12.25 Uhr
6. Pause von   13.10 Uhr  bis 13.15 Uhr
 
Die Oberbekleidung wird in die Garderobenschränke gehängt. Die Schränke sind abzuschließen.
 
Die 2. Pause (15 min) ist Frühstückspause. Die Schüler verbleiben im Klassenraum.
 
In den kleinen Pausen bleiben die Schüler im Klassenraum und bereiten sich auf die nächste Unterrichtsstunde vor. Ein Zimmerwechsel erfolgt zügig.
 
Zu den Hofpausen gehen alle Schüler auf den Hof. Schüler der Klassen 4 nutzen den oberen Schulhof. Sie werden auf dem Hin- und Rückweg durch Lehrer bzw. Schüleraufsichten begleitet. Zweimaliges Klingeln bedeutet, dass keine Hofpause durchgeführt werden kann. Diese Entscheidung trifft ein Aufsichtslehrer des 1. Stockes (Container), im Haus 2 trifft der Aufsichtslehrer Erdgeschoss die Entscheidung. Die Schüler halten sich dann in den Klassenräumen und Gängen auf.
 
Es bestehen Möglichkeiten der aktiven Pausengestalten.
 
Der Fachraumwechsel erfolgt in den großen Pausen nach dem Vorklingeln.
 
Die nicht benötigten Unterrichtsmaterialien bleiben beim Wechsel in einen Fachraum im Klassenzimmer. Die Fachlehrer sind für das Verschließen des Klassenzimmers verantwortlich.
 
Die Fachräume dürfen nur unter Aufsicht eines Fachlehrers betreten werden.
 
Zur Mittagspause nutzen auch die Schüler der Unterstufe den oberen Schulhof.
 
Nur Essenteilnehmer halten sich im Speiseraum auf. Jeder verlässt seinen Platz sauber!
 
4. Verhalten im Schulgebäude und Schulgelände

Jeder Schüler geht mit dem Schuleigentum sorgsam um.
 
Die Unterrichtsräume sind stets sauber und aufgeräumt zu verlassen. Die Tafeln sind abzuwischen. Am Ende des Unterrichtstages werden die Stühle hochgestellt.
 
Im Schulgebäude wird nicht gerannt und gelärmt.
 
Die großen Fenster werden nur durch den Lehrer oder auf dessen Veranlassung geöffnet. In den Pausen sind diese wieder zu schließen. Während der Unterrichtszeit hält sich kein Schüler unerlaubt im Treppenbereich, auf den Gängen oder in den Toiletten auf.
 
Das Betreten des Lehrerzimmers, der Zimmer der Schulleitung, des Sekretariats und der Vorbereitungszimmer ist für Schüler nur nach Aufforderung gestattet!
 
Verbale und tätliche Auseinandersetzungen sowie Bedrohungen sind grobe Verstöße gegen die Regeln des Zusammenlebens in der Schule und werden entsprechend geahndet.
 
Das Mitbringen von Waffen, Drogen und alkoholischen Getränken ist grundsätzlich verboten.
 
Innerhalb des gesamten Schulgeländes besteht Rauchverbot!
 
Handys sind auszuschalten und in den Spinden einzuschließen. Bei Verstößen können diese auch eingezogen werden.
 
Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichts- und Pausenzeit nur mit Genehmigung der Schulleitung bzw. eines Lehrers gestattet.

5. Freizeit- und außerunterrichtliche Veranstaltungen

Für Veranstaltungen, die außerhalb der Unterrichtszeit im Schulgebäude, in der Turnhalle oder auf dem Schulgelände durchgeführt werden, ist die Genehmigung dafür beim Schulleiter einzuholen.
 
Mit dem Hausmeister sind hierzu zwecks Nutzung der Räume und Schließung der Schule Absprachen zu treffen.
 
Während der Veranstaltung ist der Aufenthalt nur in den dafür genehmigten Räumen gestattet.
 
Die Räume müssen nach der Veranstaltung in sauberem Zustand verlassen werden und sind zu verschließen.
 
Die Nutzung von schuleigenen Geräten ist für Betriebsfremde nur nach Absprache mit dem Schulleiter möglich.
 
Für private Geräte und persönliche Gegenstände wird von Seiten der Schule keine Haftung übernommen.

6. Sprechzeiten

Das Sekretariat ist Montag bis Donnerstag von 6.30 Uhr bis 14.00 Uhr und Freitag von 6.30 Uhr bis 12.30 Uhr besetzt.

Öffnungszeiten für Schüler:   in den Pausen von 8.15 Uhr bis   8.30 Uhr
                                                                  10.05 Uhr bis 10.20 Uhr
                                                                  12.00 Uhr bis 12.20 Uhr
 
Schulleiter:      nach vorheriger Anmeldung
 
Hausmeister:  Täglich von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr im Hausmeisterzimmer Haus 2 oder telefonisch über das Sekretariat zu erreichen.

7. Diebstahl, Sachbeschädigung

Die Sachen der Schüler sind nicht versichert. Grundsätzlich betrifft das Wert- und Schmucksachen, Bargeld, andere Zahlungsmittel, Fahrausweise, Schlüssel, Geldbörsen, Handys.
Das Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge, haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
 
Vor Verlassen des Schulgeländes sind die persönlichen Sachen zu kontrollieren.
 
Beschädigungen oder Diebstahl sind sofort dem Lehrer, Erzieher bzw. im Sekretariat zu melden.
 
Bei Notwendigkeit wird durch den Schulleiter ein Schadensprotokoll aufgenommen.
 
Eine Schadensbearbeitung erfolgt nur auf umgehenden Antrag der Erziehungsberechtigten.

8. Meldung von Schäden

Schäden am Schuleigentum sind umgehend schriftlich dem Hausmeister bzw. Schulleiter zu melden.
 
Schüler melden festgestellte Schäden mündlich einem Lehrer.
 
Verursachen Schüler (ab 7. Lebensjahr) mutwillig bzw. fahrlässig Schäden am Gebäude, Inventar oder Eigentum der Schule bzw. anderer Schüler, so werden an die Erziehungsberechtigten des Verursachers Schadensersatzforderungen gestellt.

Die Eltern erhalten eine Information und die Schadensmeldung.

9. Meldungen von Unfällen

Alle Unfälle, die sich während der Schulzeit ereignen, müssen sofort dem Lehrer gemeldet werden. Dieser fertigt dazu eine Unfallmeldung an (Formblatt).
 
Unfälle auf dem Schulweg sind umgehend, spätestens am nächsten Tag, durch die Eltern zu melden.
 
Jeder Beschäftigte ist verpflichtet, entsprechende Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten und, wenn erforderlich, ärztliche Betreuung zu veranlassen.
 
Alle Verletzungen, auch ohne Arztbesuch, werden im Unfallbuch durch den informierten Lehrer eingetragen. Die Eltern sind zu informieren.
 
Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Kopfverletzungen, aber auch vermutbare Verletzungen an der Wirbelsäule bedürfen immer einer Vorstellung beim Arzt.
 
Bei einer ärztlichen Vorstellung informiert der Lehrer bzw. der Erziehungsberechtigte die Schulleitung.
 
Treten Unfälle ein, wenn ein Schüler unerlaubt die Schule bzw. das Schulgelände verlassen hat, erlischt unter Umständen der Versicherungsanspruch.
 
10. Hygienisches Verhaltensweisen

Schüler mit ansteckenden Krankheiten und Kopfläusen dürfen die Schule nicht betreten.
Bei Feststellung sind betreffende Schüler von den anderen Schülern zu isolieren. Die Eltern sind zu benachrichtigen. Der weitere Besuch der Schule darf erst nach abgeschlossener Behandlung erfolgen.
 
Es gelten die gängigen hygienischen Verhaltensregeln (z.B. Händewaschen nach Toilettengang).

Im Fach Hauswirtschaft gelten Sonderregelungen (siehe Fachraumordnung).

11. Abgabe von Fundsachen

Fundsachen sind unter Angabe des Fundortes beim Hausmeister bzw. im Sekretariat abzugeben.
 
Die Aufbewahrung der Fundsachen erfolgt beim Hausmeister.
 
Über Fundsachen ist ein Fundbuch zu führen.

Die Fundsachen können gegen Unterschrift vom betreffenden Schüler bzw. von den Eltern entgegengenommen werden.
 
Zu Elternabenden werden die Fundsachen ausgelegt.

12. Sicherstellung von persönlichen Gegenständen
 
Persönliche Gegenstände können einem Schüler entzogen werden, wenn Ordnung und Sicherheit gefährdet sind!
 
Sie sind dem Klassenleiter bzw. dem Schulleiter zu übergeben.
 
Eine Rückgabe erfolgt nach Belehrung an den betreffenden Schüler bzw. an die Eltern.

13. Regelungen für Besucher der Schule
 
Besucher melden sich generell im Sekretariat.
 
Von dieser Regelung sind Erziehungsberechtigte unserer Schüler ausgenommen, wenn sie ihre Kinder zur Schule bringen bzw. abholen.
 
Das Befahren des Grundstückes ist nur den Fahrdiensten, Taxis, Dienstleistungsunternehmen und Mitarbeitern der Schule gestattet.
Bei Zuwiderhandlungen ist der Schulleiter berechtigt von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen!

14. Verstoß gegen die Hausordnung

Kleinere Verstöße gegen die Hausordnung werden durch den Klassenlehrer geahndet (Ermahnung, Aussprache, Elterninformation, Verweis).
 
Gröbere Verstöße, insbesondere Gewalt jeglicher Art gegen Schüler sind umgehend in kurzer schriftlicher Form dem Schulleiter zu melden.
 
Auf der Grundlage des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen, § 39, können Ordnungsmaßnahmen eingeleitet werden.

15. Inkrafttreten der Hausordnung

Die Hausordnung  wurde am 15.09.2017 überarbeitet und in der Schulkonferenz am 26.09.2017 beschlossen.
 
Die Hausordnung ist mit allen Schülern zu besprechen. Die Eltern sind im Elternabend über den Inhalt zu informieren.
 
Veränderungsvorschläge sind bis zu den Herbstferien schriftlich an die Schulleitung zu richten.

Ort
Telefon
Zauckeroder Str. 4a
01705 Freital
+ 49 351 644 13 20    
+ 49 351 644 13 22 (fax)
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